Compliance – Umsetzung in der WEV

Der in der Wirtschaft verwendete Begriff „Compliance“ umfasst die Einhaltung von Regeln im weitesten Sinn. Dazu zählen zum einen die gesetzlichen Regelungen, z. B. zum Arbeits- und Umweltschutz. Zum anderen zählen für die WEV dazu ihre internen Regelungen bzw. Anweisungen. Für die Prozesse und Abläufe der WEV existieren Anweisungen mit transparenten und nachvollziehbaren Darstellungen zu Aufgaben und Zuständigkeiten. Die Überprüfung erfolgt regelmäßig durch interne und externe Kontrollen. Das interne Regelwerk sieht für maßgebliche Entscheidungen die Einhaltung des Mehr-Augen-Prinzips vor. Die Umsetzung und Kontrolle dieses Prinzips ist ein wesentlicher Bestandteil der Korruptionsprävention der WEV.

Häufig wird der Begriff „Compliance“ auch mit „Korruptionsprävention“ gleichgesetzt. Es sollte selbstverständlich sein, dass sich alle Personen, Führungskräfte und Mitarbeiter an Recht und Gesetz halten und daher weder korrumpieren noch sich selbst korrumpieren lassen. Die WEV hat vor einigen Jahren zur Annahme und Vergabe von Geschäftsgeschenken eine Regelung erlassen, die konsequent umgesetzt wird.

Nicht alle Situationen in der täglichen Arbeit lassen sich im Vorfeld regeln. Von der Geschäftsführung wurde eine Compliance-Beauftragte benannt, die praktische Hilfestellung leistet, falls Fragen zu diesem Themenbereich auftreten.

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