Sie haben einen besonderen Abfall?

Wir suchen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden oder Partnern nach einer Lösung!

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Sie haben einen besonderen Abfall?

Wir suchen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden oder Partnern nach einer Lösung!

Reaktionsfähige Abfälle

Verschiedene Abfälle, z. B. Aschen aus der Verbrennung von Ersatzbrennstoffen, können bedingt durch die Einsatzstoffe Aluminiumpartikel enthalten und bilden in Verbindung mit Wasser reaktionsfähige Gase.

Wir haben in Abstimmung mit unserer Behörde eine spezielle Entlade- und Einbautechnologie entwickelt, die ein sicheres Entladen und eine den gesetzlichen Bestimmungen entsprechende Entsorgung solcher Abfälle ermöglicht.

Asbesthaltige Abfälle

Asbest zählt zu den krebserzeugenden Stoffen. Bei der Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen gilt oberste Sicherheit, um ein Freisetzen von Fasern zu verhindern.

Asbesthaltige Produkte müssen nach TRGS 519

  • staubdicht in Bigbags verpackt,
  • gekennzeichnet und
  • getrennt von anderen Abfällen

auf der Deponie angeliefert werden.

Dachpappe mit karzinogenen Fasern

Dachpappe wird üblicherweise nach einer Vorbehandlung (i.d.R. Zerkleinerung) in thermisch entsorgt.

Für Dachpappen mit Asbest- oder künstlichen Mineralfasern steht der oben genannte Entsorgungs-weg aus Gründen des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzes nicht zur Verfügung.

Gemäß DepV dürfen asbest- und KMF-haltige Abfälle unter definierten Voraussetzungen mit Zustimmung der zuständigen Behörde auf geeigneten Deponien abgelagert werden.

Bitte sprechen Sie uns an. Gern holen wir die Zustimmung für die Entsorgung der Dachpappe aus Ihrem Bauvorhaben bei unserer Behörde ein.

NORM-Abfälle

Mit der sichersten Deponietechnik stellen wir uns auch der Aufgabe der Entsorgung von Abfällen mit natürlicher Radioaktivität, sogenannte NORM-Abfälle.

Für die Entsorgung dieser Abfälle gelten über abfallrechtliche Vorgaben hinaus strahlenschutzrechtliche Bestimmungen.

Norm-Abfälle dürfen unter der Voraussetzung der strahlenschutzrechtlichen Entlassung und der Zustimmung der Behörden auf unserer Deponie entsorgt werden.

Abfälle aus Brandschäden

Abfälle aus Brandschäden können wegen Löschmittel und Nässe nicht in Müllverbrennungsanlagen entsorgt werden. Wir haben langjährige Erfahrungen mit der gesetzeskonformen und langfristig gesicherten Entsorgung dieser Abfälle auf der Zentraldeponie Cröbern. Dies betrifft auch Brandabfälle, die mit Asbest verunreinigt sind und nicht getrennt werden können.

Für den Brandschutt, der in der Regel hohe Werte in den organischen Parametern aufweist, holen wir für Sie die Zustimmung gem § 6 (6) DepV der zuständigen Behörde – in unserem Fall der Landesdirektion Leipzig – ein.

Abfälle mit organischer Belastung

Manche Abfälle haben aufgrund ihrer Herkunft höhere organische TOC- und DOC-Werte, so dass eine direkte Ablagerung auf der Deponie nicht zulässig ist. Dies trifft häufig auf Schlämme und Absiebungen zu.

In der biologischen Behandlungsstufe unserer MBA können wir diese Abfälle vorbehandeln. Mit dem biologischen Abbau unter kontrollierten Bedingungen wird erreicht, dass die Kriterien der DepV eingehalten werden.

Individuelle Angebote für Abfälle mit speziellen Eigenschaften

Die Entsorgungskosten für Abfälle, die auf der Deponie und in der MBA entsorgt werden, sind unter anderem von der Belastung und der Menge abhängig. Aber auch spezifische Eigenschaften wie Dichte, Körnung oder besondere Eigenschaften für deponiebautechnische Zwecke können Einfluss auf die Preisbildung haben.

Gerne erstellen wir Ihnen nach Vorlage aller prüfungsrelevanten Unterlagen ein individuelles Angebot.

Erinnerungsfunktion

Der Abfallerzeuger ist verpflichtet, dem Deponiebetreiber je angefangene 1.000 Mg Liefermenge eine Analyse der Schlüsselparameter vorzulegen.

Dies ist für die Charge 0-1.000 Mg spätestens mit der ersten Anlieferung erforderlich.

Für weitere Chargen informieren wir unsere Kunden per Email mit einem 3-stufigen Informationssystem über den Anlieferstand.

  • Information des Abfallerzeugers vor Erreichen der nächsten 1.000 t per Email
  • Information des Erreichens der 1.000 Mg per Email und Telefon
  • Lieferstopp bei Überschreitung der Chargenmenge

Bei größeren Liefermengen ist eine individuelle Anpassung möglich.

Handeln und Vermitteln

Wir verfügen über die behördliche Genehmigung zum gewerbsmäßigen Handeln und Vermitteln von Abfällen gem. § 54 KrW/AbfG im In- und Ausland. Im Rahmen der EfB-Zertifizierung sind wir für diese Tätigkeiten zertifiziert. Wir vermitteln Abfälle, die wir nicht selbst entsorgen können, an zuverlässige und geprüfte Partner.

Sicherstellung

Abfall, der entsprechend der Vorgaben der DepV zu kontrollieren ist, wird auf der Deponie sichergestellt. Link

Dies bedeutet, dass die zu beprobende Anfuhr an einer bestimmten Stelle der Deponie und mit dem Hinweis auf die Sicherstellung gelagert, jedoch nicht eingebaut wird. Zwischenzeitliche Anlieferungen werden ebenfalls sichergestellt. Erst nach Vorlage der Messergebnisse und deren Bewertung, dass die Einhaltung der Zuordnungskriterien gegeben ist, wird das sichergestellte Haufwerk zur Entsorgung freigegeben.

Vorteile:

  • Es werden keine Abfälle abgelagert, die nicht den Vorgaben der DepV entsprechen. § 6 (1) – Rechtssicherheit für Abfallerzeuger und Deponiebetreiber
  • Das Haufwerk ist noch „vorhanden“. – Möglichkeit der zusätzlichen Beprobung, um Fehler in der Probenahme, Probeaufbereitung und Analytik auszuschließen
  • keine “Behinderung” auf der Baustelle

Zwischenlager

Wir verfügen über eine genehmigte Zwischenlagerkapazität von 70.000 Tonnen nicht gefährlicher Abfälle. Unbehandelte Abfälle gemäß Positivkatalog MBA können bis zu 12 Monate zwischengelagert werden.