Die Abfallschlüsselnummer des Abfalls muss im Positivkatalog der ZDC (DKII) bzw. im Bescheid zum besonderen Ablagerungsbereich (DKIII) enthalten sein.

Die Zuordnungswerte der ZDC müssen eingehalten werden.

Bitte beachten Sie, dass die Deponieverordnung bei Überschreitung von Zuordnungswerte unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen zulässt. Wir beraten Sie gern! Kontakt

Der Nachweis der Einhaltung der Zuordnungswerte erfolgt auf der Basis von Analysen gemäß DepV.

Die DepV fordert, dass die Probenahme für Analysen des Erzeugers nach LAGA PN 98 erfolgt und protokolliert wird. Wir beraten Sie zur Probenahme und stellen Ihnen eine Vorlage für ein Protokoll nach LAGA PN 98 zur Verfügung.

Die Annahme der Abfälle erfolgt auf Basis einer Grundlegenden Charakterisierung. Wir haben für unsere Kunden ein Formblatt entwickelt, das die Anforderungen aus § 8 (1) DepV übersichtlich darstellt und die Erarbeitung der grundlegenden Charakterisierung erleichtert.

Nach Prüfung der erforderlichen Unterlagen und Feststellung der Ablagerungsfähigkeit erstellen wir für

  • nicht gefährliche Abfälle Register
  • gefährliche Abfälle Entsorgungsnachweis im eANV

Bei der Anlieferung der Abfälle benötigen wir je Anlieferung für

  • nicht gefährliche Abfälle Anlieferscheine
  • gefährliche Abfälle Begleitscheine im eANV

Die Anlieferung erfolgt in der Regel mit selbstentladenden Fahrzeugen.

Wir beraten gerne und unterstützen Sie bei der Erstellung der erforderlichen Dokumente!