Abfallarten

Eine Aufstellung der Abfallarten, die wir auf der Zentraldeponie im DK II – Bereich und im besonderen Ablagerungsbereich DK III annehmen können, finden Sie hier.

Sollte Ihr Abfall nicht darunter sein, sprechen Sie uns an. Wir klären mit den Behörden gerne die Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung.

Abfallarten

Eine Aufstellung der Abfallarten, die wir auf der Zentraldeponie im DK II – Bereich und im besonderen Ablagerungsbereich DK III annehmen können, finden Sie hier.

Sollte Ihr Abfall nicht darunter sein, sprechen Sie uns an. Wir klären mit den Behörden gerne die Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung.

Abfallarten

Eine Aufstellung der Abfallarten, die wir auf der Zentraldeponie im DK II – Bereich und im besonderen Ablagerungsbereich DK III annehmen können, finden Sie hier.

Sollte Ihr Abfall nicht darunter sein, sprechen Sie uns an. Wir klären mit den Behörden gerne die Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung.

Die Entsorgungskosten für Abfälle, die auf der Deponie und in der MBA entsorgt werden, sind unter anderem von der Belastung und der Qualität des Materials abhängig. Gerne erstellen wir Ihnen nach Vorlage aller prüfungsrelevanten Unterlagen ein individuelles Angebot.

Fragen Sie uns an!

Für die Beurteilung der Ablagerungsfähigkeit von Abfällen sind Analysen gemäß DepV erforderlich. Wir beraten Sie zur Probenahme. Wir empfehlen Ihnen Labore, die Ihre Proben nach den Methoden der DepV analysieren.

Wir sind für Sie da. Persönlich. Verantwortungsvoll.

  • Kompetente Beratung bei der fachgerechten Entsorgung von Abfällen aller Art
  • Umfassende Unterstützung bei der Vorbereitung der erforderlichen Entsorgungsdokumente
  • Vermittlung von Abfällen zu zertifizierten Partneranlagen

Die Annahme der Abfälle erfolgt für nicht gefährliche Abfälle über Register, die Annahme gefährlicher Abfälle wird mittels Entsorgungsnachweisen im elektronischen Verfahren dokumentiert. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung der erforderlichen Dokumente durch persönliche Beratung und unsere Arbeitshilfen.

Der Abfallerzeuger ist verpflichtet, dem Deponiebetreiber je angefangene 1.000 Mg Liefermenge eine Analyse der Schlüsselparameter vorzulegen. Dies ist für die Charge 0-1.000 Mg spätestens mit der ersten Anlieferung erforderlich. Für weitere Chargen informieren wir unsere Kunden per Email mit einem 3-stufigen Informationssystem über den Anlieferstand.

  • Information des Abfallerzeugers vor Erreichen der nächsten 1.000 Mg per Email
  • Information des Erreichens der 1.000 Mg per Email und Telefon
  • Lieferstopp bei Überschreitung der Chargenmenge

Bei größeren Liefermengen ist eine individuelle Anpassung möglich.

Wir verfügen über die behördliche Genehmigung zum gewerbsmäßigen Handeln und Makeln von Abfällen gem. § 54 KrW/AbfG im In- und Ausland. Im Rahmen der EfB-Zertifizierung sind wir für diese Tätigkeiten zertifiziert. Wir vermitteln Abfälle, die wir nicht selbst entsorgen können, an zuverlässige und geprüfte Partner.

Zertifikate

Mit Kundeninformationen informieren wir über wesentliche rechtliche Änderungen oder aktuelle Themen.

Zu den Kundeninformationen