Unser Service
Abfallarten
Eine Aufstellung der Abfallarten, die wir auf der Zentraldeponie im DK II - Bereich und im besonderen Ablagerungsbereich DK III annehmen können, finden Sie hier.
In der Mechanisch-Biologische Abfallbehandlungsanlage können folgende Abfälle zur Behandlung angenommen werden. Link
Sollte Ihr Abfall nicht darunter sein, sprechen Sie uns an. Wir klären mit den Behörden gerne die Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung. Kontakt
Angebote
Die Entsorgungskosten für Abfälle, die auf der Deponie und in der MBA entsorgt werden, sind unter anderem von der Belastung und der Qualität des Materials abhängig. Gerne erstellen wir Ihnen nach Vorlage aller prüfungsrelevanten Unterlagen ein individuelles Angebot.
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Analytik
Für die Beurteilung der Ablagerungsfähigkeit von Abfällen sind Analysen gemäß DepV erforderlich.
Wir beraten Sie zur Probenahme. Wir nehmen als geschulte Probenehmer auf Ihren Wunsch Proben von Ihren Abfällen. Wir empfehlen Ihnen Labore, die Ihre Proben nach den Methoden der DepV analysieren.
Beratung
Wir sind für Sie da. Persönlich. Verantwortungsvoll.
- Kompetente Beratung bei der fachgerechten Entsorgung von Abfällen aller Art
- Umfassende Unterstützung bei der Vorbereitung der erforderlichen Entsorgungsdokumente
- Fach- und sachkundige Probenahme vor Ort
- Vermittlung von Abfällen zu geprüften Partneranlagen
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Grundlegende Charakterisierung
Die Annahme der Abfälle erfolgt auf Basis einer Grundlegenden Charakterisierung.
Wir haben für unsere Kunden ein Formblatt entwickelt, das die Anforderungen aus § 8 (1) DepV übersichtlich darstellt und die Erarbeitung der grundlegenden Charakterisierung erleichtert.
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Entsorgungsdokumente
Die Annahme der Abfälle erfolgt für nicht gefährliche Abfälle über Register, die Annahme gefährlicher Abfälle wird mittels Entsorgungsnachweisen im elektronischen Verfahren dokumentiert. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung der erforderlichen Dokumente durch persönliche Beratung und unsere Arbeitshilfen.
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Erinnerungsfunktion
Der Abfallerzeuger ist verpflichtet, dem Deponiebetreiber je angefangene 1.000 Mg Liefermenge eine Analyse der Schlüsselparameter vorzulegen.
Dies ist für die Charge 0-1.000 Mg spätestens mit der ersten Anlieferung erforderlich.
Für weitere Chargen informieren wir unsere Kunden per Email mit einem 3-stufigen Informationssystem über den Anlieferstand.
- Information des Abfallerzeugers vor Erreichen der nächsten 1.000 t per Email
- Information des Erreichens der 1.000 Mg per Email und Telefon
- Lieferstopp bei Überschreitung der Chargenmenge
Bei größeren Liefermengen ist eine individuelle Anpassung möglich.
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Entladung von Silo-Fahrzeugen
Nach der Entwicklung einer speziellen Entladetechnik sind wir in der Lage, Stäube und Aschen aus Silo-Fahrzeugen ohne zusätzlichen Aufwand für den Kunden einfach und umweltschonend zu entladen.
Auf unsere Deponie ist nun die staubfreie Entladung an der Einbaustelle möglich.
Sie benötigen mehr Informationen? Sprechen Sie uns an! Kontakt
Handeln und Makeln
Wir verfügen über die behördliche Genehmigung zum gewerbsmäßigen Handeln und Makeln von Abfällen gem. § 54 KrW/AbfG im In- und Ausland. Im Rahmen der EfB-Zertifizierung sind wir für diese Tätigkeiten zertifiziert. Wir vermitteln Abfälle, die wir nicht selbst entsorgen können, an zuverlässige und geprüfte Partner.
Information unserer Kunden
Wir führen regelmäßig Informationsveranstaltungen zu Schwerpunkten des Abfallrechts und dessen Umsetzung in der Praxis durch. Mit Kundeninformationen informieren wir über wesentliche rechtliche Änderungen oder aktuelle Themen.
Logistik
Nachweisführung
Alle Erzeuger, Transporteure und Entsorger gefährlicher Abfälle sowie die zuständigen Vollzugsbehörden sind gemäß Nachweisverordnung (Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen - NachwV) zur Teilnahme am elektronischen Nachweisverfahren verpflichtet.
Zudem ist die Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur anstelle der handschriftlichen Unterschrift im Rahmen dieses Verfahrens obligatorisch. Damit ist das elektronische Abfallnachweisverfahren endgültig und vollumfänglich eingeführt.
Wir unterstützen Sie: Kontakt
Notifizierungen
Wir sind nicht nur für inländische, sondern seit mehreren Jahren auch für ausländische Kunden ein zuverlässiger Entsorungspartner. Aufgrund unserer Erfahrung unterstützen wir Sie selbstverständlich beim Erstellen aller entsprechend den gesetzlichen Vorschriften beizubringenden Unterlagen für die Notifizierungsgenehmigung.
Wir beraten Sie gern: Kontakt
Probenahme
Die DepV fordert, dass die Probenahme für Analysen des Erzeugers nach LAGA PN 98 erfolgt und protokolliert wird.
Wir beraten Sie zur Probenahme und stellen Ihnen eine Vorlage für ein Protokoll nach LAGA PN 98 zur Verfügung. Wir nehmen als geschulte Probenehmer auf Ihren Wunsch Proben von Ihren Abfällen. Wir empfehlen Ihnen Labore, die Ihre Proben nach den Methoden der DepV analysieren. Kontakt
Schulungen
Wir organisieren für Sie Schulungen zu aktuellen Themen, z.B. Probenahme gem. LAGA PN 98. Neben den theoretischen Grundlagen wird die praktische Anwendung an Haufwerken durchgeführt.
Für Informationen oder Vorschläge für Schulungsthemen sprechen Sie uns an! Kontakt
Sicherstellung
Abfall, der entsprechend der Vorgaben der DepV zu kontrollieren ist, wird auf der Deponie sichergestellt. Link
Dies bedeutet, dass die zu beprobende Anfuhr an einer bestimmten Stelle der Deponie und mit dem Hinweis auf die Sicherstellung gelagert, jedoch nicht eingebaut wird. Zwischenzeitliche Anlieferungen werden ebenfalls sichergestellt. Erst nach Vorlage der Messergebnisse und deren Bewertung, dass die Einhaltung der Zuordnungskriterien gegeben ist, wird das sichergestellte Haufwerk zur Entsorgung freigegeben.
Vorteile:
- Es werden keine Abfälle abgelagert, die nicht den Vorgaben der DepV entsprechen. § 6 (1) - Rechtssicherheit für Abfallerzeuger und Deponiebetreiber
- Das Haufwerk ist noch „vorhanden“. - Möglichkeit der zusätzlichen Beprobung, um Fehler in der Probenahme, Probeaufbereitung und Analytik auszuschließen
- keine "Behinderung" auf der Baustelle
Spezielle Lösungen
Zwischenlager
Wir verfügen über eine genehmigte Zwischenlagerkapazität von 70.000 Tonnen nicht gefährlicher Abfälle. Unbehandelte Abfälle gemäß Positivkatalog MBA können bis zu 12 Monate zwischengelagert werden.
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