Auswirkungen der Kubaturänderung

Die geplante Veränderung der Zentraldeponie bezieht sich ausschließlich auf die Form des Deponiekörpers. Das Verfüllvolumen bleibt unverändert. Die Grundkonzeption und die Ausführung der ZDC als eine der sichersten Deponien bleiben ebenfalls unverändert. Ob nun Basisabdichtung, Kontrolltunnel, geotechnische Überwachung, Sickerwassererfassung und –reinigung, Abfallkontrolle etc. – alle Sicherheitselemente werden in bewährter Weise fortgeführt.

Die Entwurfs- und Genehmigungsplanungen für das Änderungsvorhaben entstanden in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro HOCHTIEF Engineering GmbH. Die Auswirkungen auf die Auflast und die Statik des Bauwerkes wurden in den Gutachten zur Standsicherheit und zum Setzungsverhalten vom Ingenieurbüro FCB GmbH neu berechnet. Die Überprüfung der Grundwasseranstiegsprognose wurde von der FUGRO Consult GmbH durchgeführt.

 

  • Standsicherheit

  • Die geotechnischen Randbedingungen von Deponieuntergrund, Deponieunterbau, Ringdamm sowie Basisabdichtungs- und Drainagesystem sind von der geplanten Kubaturänderung nicht betroffen. Detailliert untersucht wurden aufgrund der geänderten Geometrie des Deponiekörpers die Scher- und Verbundfestigkeiten potenzieller Gleitflächen. Im Ergebnis des bodenmechanischen Gutachtens wird nachgewiesen, dass die Standsicherheit auch bei einer Abfallhöhe von 192 m gewährleistet ist.Darüber hinaus ist in den neueren Teilen (Osten) die Ausführung einer Böschungsneigung von bis zu 1:3 (ca. 18°) mit 5 m breiten Bermen sicher. In den älteren Deponieteilen (Westen) bleibt es bei der Ausführung von 1:4 (ca.14°).

     

 

  • Setzungen

    Bereits 1992 wurden auf dem verfüllten Tagebaugelände großräumige Versuche zum Setzungsverhalten durchgeführt und nach positiven Resultaten eine Vielzahl technischer Maßnahmen und Messeinrichtungen geplant und realisiert. Seitdem werden die Untersuchungen des Untergrundes kontinuierlich weitergeführt und bei Bedarf angepasst. Die damaligen Planungen haben sich als sehr gut erwiesen. Und auch bei der Neuplanung bleiben noch genügend Reserven erhalten. Prognostiziert werden Setzungen bis zu 2,90 m, die technischen Systeme sind auf Setzungen von 3,50 m ausgelegt. Der Mindestabstand von 1 m zum höchsten Grundwasserspiegel wird eingehalten.

Die Gutachten belegen: Die Sicherheit der Basisabdichtung ist weiterhin uneingeschränkt gewährleistet.

 

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