Häufig gestellte Fragen

An dieser Stelle möchten wir Ihnen Antworten auf die Fragen geben, die uns am häufigsten erreichen. Neben Fragen zu den Abfallarten, die wir auf der Zentraldeponie und in der mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlage annehmen, gibt es auch Informationsbedarf rund um unsere Anlagen. Ist Ihre Frage nicht dabei? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren - wir beanworten sie gern!

Ist die Zentraldeponie Deponie Cröbern sicher?

Ja, die Zentraldeponie Cröbern (ZDC) gehört zu den sichersten Deponien Europas.

Strenge gesetzliche Auflagen zur Entsorgung von Abfällen werden beim Bau und beim Betrieb der Deponie umgesetzt. Schadstoffe werden aus dem Stoffkreislauf sicher entfernt. Der Schutz von Mensch und Umwelt hat dabei stets oberste Priorität.

Die ZDC ist eine Deponie der Klasse II. Da die komplette Basisabdichtung technisch gleichwertig zu einer Basisabdichtung für eine Deponie der Klasse III ist, besteht ein besonderer Ablagerungsbereich für Abfälle der Klasse III.

Eine knapp 5 Meter mächtige Basisabdichtung aus mehreren Schichten schützt das Grundwasser dauerhaft.

Über 88 Gasbrunnen wird das aus den vor 2005 abgelagerten Abfällen entstehende Deponiegas abgesaugt. Aus dem klimaschädlichen Deponiegas wird in Blockheizkraftwerken Strom und Wärme produziert.

Das erfasste Sickerwasser wird in einer Reinigungsanlage von allen Schadstoffen befreit.

Hochtechnische Messsysteme überwachen permanent das Setzungsverhalten des Deponiekörpers.

So entsteht über Jahrzehnte ein Generationenbauwerk mit höchsten technischen Standards und maximaler Sicherheit. Einzelheiten zu den Elementen, die die Zentraldeponie Cröbern besonders sicher machen, finden Sie hier.

Welche Abfälle kommen zur Zentraldeponie Cröbern?

Auf Deponien kommen seit 2005 generell nur mineralische Abfälle, die anderweitig nicht verwertet werden können. Dies passiert immer dann, wenn die Abfälle beispielsweise einen erhöhten Schadstoffgehalt haben und deshalb aus der Umwelt ausgeschleust werden müssen. Beispiele sind: Asbest, mineralisches Dämmmaterial, Straßenaufbruch, Schlacken, kontaminierter Boden aus Altlasten usw.

Nicht auf unsere Deponie kommen beispielsweise unbehandelter Hausmüll, Klärschlamm, Farbschlämme, brennbare oder explosive Abfälle, Verpackungsabfälle, Altholz, Schrott, Quecksilber etc.

Es dürfen nur Abfälle angenommen werden, die genehmigt sind und bei denen die Regeln der Deponieverordnung (DepV) eingehalten werden. Dies wird in einem umfangreichen Kontrollverfahren vor Annahme der ersten Anlieferung geprüft.

Brauchen wir noch Deponien?

Ja. Wenn auch immer weniger.

In der Kreislaufwirtschaft sollen die eingesetzten Rohstoffe über den Lebenszyklus einer Ware hinaus wieder vollständig in den Produktionsprozess zurückgelangen.

Allerdings werden bei jedem Kreislauf die im Abfall enthaltenen Schadstoffe mitgeführt. Bei Baustoffen zählen beispielsweise Asbest oder mineralisches Dämmmaterial dazu. Mitunter ist auch das Recyceln von Abfällen technisch noch nicht möglich, mit einer negativen Ökobilanz behaftet oder gar umweltschädlich. Darüber hinaus lassen sich nicht alle Schadstoffe durch Verbrennung oder durch biologische Prozesse zerstören. Die Entsorgung eines Abfalls in der Deponie ist daher stets die Folge des Schadstoffgehaltes.

Schon allein aus Gründen der Gesundheitsvorsorge und dem Umweltschutz haben Schadstoffe in Kreisläufen nichts zu suchen. Daher wird der organische Anteil des Restabfalls nach der aufwendigen Behandlung deponiert und nicht zum Beispiel als Kompost im Garten eingesetzt. Schadstoffe haben im Garten nichts zu suchen.

Die Kreislaufwirtschaft soll Stoffkreisläufe durch eine stoffliche Verwertung schließen. Die Deponie hat die Aufgabe, all die Abfälle, die sich nicht verwerten lassen, sicher aus der Umwelt auszuschließen. Eine geordnete Ablagerung macht dies möglich. Der  Kreislauf der Schadstoffe ist  so durchbrochen. Die Deponie ist als Schadstoffsenke notwendige Ergänzung der Kreislaufwirtschaft.

Warum wurden und werden Abfälle aus dem Ausland, insbesondere aus Italien angenommen?

Nicht jedes Land verfügt über geeignete und zugelassene Entsorgungsanlagen für die Verwertung und Entsorgung von Abfällen. Erst nach aufwendigen Notifizierungsverfahren wird die grenzüberschreitende Abfallverbringung von mehreren Behörden genehmigt und dann intensiv überwacht.

Ziel der WEV ist es, die Anlagen wirtschaftlich zu betreiben und somit auch die Gebühren für das Verbandsgebiet stabil zu halten.

Erst größere Jahresablagerungsmengen ermöglichen es, die Betriebskosten zu decken und die für die Rekultivierung und Nachsorge erforderlichen Rückstellungen (sowie für Risiken zusätzliche Rücklagen) aufzubauen. Nur mit den Mengen der Region wäre dies nicht möglich. Zudem würde die Verfüllung bis weit nach 2100 andauern. Seitens des Umfeldes am Störmthaler See bestehen auch Erwartungen, dass die Verfüllung zügig abgeschlossen wird, damit der Berg über Nachnutzungskonzeptionen integriert werden kann.

Ist die Deponie überdimensioniert?

Die Zentraldeponie Cröbern wurde Anfang der 1990er Jahre geplant. Zu diesem Zeitpunkt, kurz nach der politischen Wende, gab es große Erwartungen an die wirtschaftliche Entwicklung der Region und an den Umweltschutz. Technisch wurde die ZDC mit dem Bau des aufwendigen Tunnelbauwerk zu einer der sichersten Deponien Europas ausgelegt. Die Größe der ZDC war auf das damalige Abfallaufkommen und Prognosen sowie an den Bedarf der Altlastensanierungen ausgelegt.

Letztere verblieben jedoch häufig in einfachen Grundwassersicherungsmaßnahmen vor Ort. Das Abfallaufkommen entwickelte sich aufgrund von Rechtsänderungen (TASI, 2005), moderneren Technologien und bergrechtlichen Verfüllungen nicht wie prognositiziert. 20 Jahre später gibt es eine Reihe von Gründen und Entwicklungen dafür, dass sich das aus der Region zu deponierende Abfallaufkommen deutlich reduziert hat.

Nicht kleiner geworden, sondern eher gestiegen, sind allerdings die Betriebskosten und die Verpflichtungen für die Rekultivierung und Nachsorge. Derzeit sind entsprechend der Verfüllung ca. zwei Drittel aufgebaut.

Erst größere Jahresablagerungsmengen ermöglichen es, die Betriebskosten zu decken und die Rückstellungen sowie für Risiken zusätzliche Rücklagen aufzubauen. Nur mit den Mengen der Region wäre dies nicht möglich. Zudem würde die Verfüllung bis weit nach 2100 andauern. Seitens des Umfeldes am Störmthaler See bestehen auch Erwartungen, dass die Verfüllung zügig abgeschlossen wird, damit der Berg über Nachnutzungskonzeptionen integriert werden kann.

Wie werden länderübergreifende Abfallimporte bzw. Abfallexporte genehmigt?

Wenn Abfälle von einem europäischen Staat in einen anderen verbracht werden, spricht man von "grenzüberschreitender Abfallverbringung".

Die wesentlichen gesetzlichen Grundlagen hierfür bilden das Basler Übereinkommen, die EG-Verordnung Nr. 1013/2006 (Abfallverbringungsverordnung) und das deutsche Abfallverbringungsgesetz. Vor der grenzüberschreitenden Verbringung des Abfalls wird ein Notifizierungsverfahren durchgeführt, das wie folgt abläuft:

  • Einreichung des Notifizierungsantrages durch den Abfallerzeuger/ Transporteur (Absender), der Abfälle exportieren möchte, bei der zuständigen Behörde seines Landes zur Prüfung
  • Abschluss des Notifizierungsvertrages zwischen Absender und Empfänger  
  • Nachweis von Sicherheitsleistungen für Transport und Entsorgung durch den Absender
  • Prüfung des Notifizierungsantrages durch die zuständigen Behörden der Durchfahrtsländer und des Empfängerlandes und die Zustimmung unter Erteilung entsprechender Auflagen

Erst nach Abschluss dieses Verfahrens und schriftlicher Zustimmung durch die zuständigen Behörden der beteiligten Länder ist eine grenzüberschreitende Abfallverbringung möglich.

Entstehen durch die Transporte aus dem Ausland, z.B. Italien nicht große Umweltbelastungen?

Nein. Bei Notifizierungen wird auch der Transportweg detailliert genehmigt. Hieraus können wir nachverfolgen, dass bei den Transporten aus Italien in der Regel 70 bis 90 Prozent der Strecke per Bahn zurückgelegt wird.

Durch die Abfälle aus dem Ausland bzw. Italien entstehen auch absolut gesehen nicht mehr Transporte zur Zentraldeponie Cröbern, weil maximal das genehmigte Volumen verfüllt wird. Durch das genehmigte Volumen sind die absolute Abfallmenge und damit auch die Anzahl der Anlieferungen begrenzt. Die Transporte von heute entfallen in Zukunft.

 

Ist der Import von Abfällen legal?

Ja. Prinzipiell besteht innerhalb der Europäischen Union freier Warenverkehr. Dieser ist bei Abfällen allerdings stark eingeschränkt und mit Genehmigungsvorbehalten geregelt. Der Genehmigung zur Abfallverbringung ist ein umfangreiches Notifizierungsverfahren vorangestellt.

Sind die Abfälle aus dem Ausland, z.B. Italien besonders gefährlich?

Nein. Es gelten die gleichen rechtlichen Regelungen und Prüfverfahren für die Abfallannahme wie für deutsche Abfälle.

Faktisch kommen aus Italien überwiegend (> 90%) asbesthaltige Abfälle und Dämmmaterialien zu uns, da in Italien das Thema Asbest sensibler als in Deutschland behandelt wird und Sanierungen bzgl. Asbests stärker vorangetrieben werden. Die Abfälle werden in Big Bags verpackt angeliefert und lassen sich optisch sehr leicht kontrollieren. Mit dem Abdecken durch Schlacken oder andere Abfälle auf der Deponie ist auch das Gefährdungspotential beseitigt. Die Auswirkungen auf das Sickerwasser sind geringer als bei anderen Abfällen.

Welche Mängel werden bei europaweiten Abfalltransporten festgestellt?

Bei Schwerverkehrskontrollen der Autobahnpolizei wurden Mängel bei Abfalltransporten u.a. aus Italien festgestellt. Die Kontrollen beurteilen sowohl die Verkehrssicherheit der Transportfahrzeuge als auch die geladenen Abfälle. Dabei werden von der Polizei zum Beispiel unzureichende bzw. aufgerissene Verpackungen für gefährliche Abfälle zu Recht als Mangel bewertet und die Transporte gestoppt. Gefährliche Stoffe, wie zum Beispiel Asbest und Dämmmaterialien, müssen für den Transport staubdicht verpackt sein, um eine möglich Freisetzung gesundheitsschädigender Fasern zu verhindern.

Für uns als Deponiebetreiber sind beschädigte Verpackungen, wie zum Beispiel aufgerissene Bigbags zum Transport von Asbest, kein Grund zur Zurückweisung von Transporten. Wir sind im Gegenteil verpflichtet, diese Abfälle anzunehmen und ein mögliches Freisetzen von Fasern durch fachgerechtes Ablagern und Abdecken schnellstmöglich zu verhindern. Die Gefährlichkeit dieser Stoffe endet bei uns in der Deponie.

Auch wurden bei Polizeikontrollen in Bigbags andere Abfallteile gefunden, wie zum Beispiel Arbeitsschutzkleidung, Staubmasken oder Reste von Baustoffen und anderen mineralischen Abfällen. Die Autobahnpolizei bewertet dies ebenfalls als Mangel, da diese Stoffe nicht in der Deklaration, z.B. „170605* - asbesthaltige Baustoffe“, enthalten sind.

Für uns gilt in diesem Fall: auch bestimmte geringfügige Verunreinigungen stören bei der Ablagerung auf der Deponie nicht. So stellt zum Beispiel mit Asbest kontaminierte Schutzkleidung kein weiteres Gefährdungspotenzial dar. Eine Ablagerung ohne weiteres Handling verhindert das mögliche Freisetzen von gefährlichen Fasern und dient dem Gesundheitsschutz.

Verantwortlich für die fachgerechte Verpackung und den rechtskonformen Transport der Abfälle ist der Abfallerzeuger. Die WEV wirkt schon im Vorfeld der Abfallannahme mit Vorgaben zur Trennung der Fraktionen und zur ordnungsgemäßen Verpackung direkt auf den Erzeuger ein. Dies muss aus unserer Sicht bereits an der Anfallstelle/ Baustelle deutlich kommuniziert werden.

Trotz allem ist es schwierig. In Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Asbestentsorgung in Sachsen stellt die Landesdirektion Sachsen fest: bei ca. 140 Kontrollen zum Umgang mit asbesthaltigen Materialien auf Baustellen in Sachsen seit Ende Januar bis Ende April 2019 fehlten bei ca. 40% der Firmen die personellen und sicherheitstechnischen Voraussetzungen bei Abbruch- und Sanierungsarbeiten.

 

Wenn Sie als Bürger im Verbandsgebiet des ZAW Asbest ordnungsgemäß entsorgen möchten, finden Sie ausführliche Informationen dazu in unserem Abfallbrief. Für eine persönliche Beratung wenden Sie sich bitte an den ZAW: Telefon 034299 / 705-32

Gewerbliche Entsorger finden unsere Vorgaben in der Kundeninformation 2019/3. Telefonisch steht Ihnen unser Vertriebsteam jederzeit gern zur Verfügung. Sprechen Sie uns an!

Warum nimmt die WEV Abfälle von der Elfenbeinküste an?

Wir halten es für eine gute Sache, wenn aus Europa nach Afrika verbrachte Abfälle bzw. schädliche Baustoffe nach Europa zurückgeholt und einer ordnungsgemäßen umweltgerechten Entsorgung zugeführt werden.

Bei den Abfällen aus der Elfenbeinküste handelte es sich 2016 um ca. 50 t Asbest. Dies ist nur eine kleinere Teilmenge von einer umfangreichen Rückholaktion durch französische Unternehmen. Da wir nicht Initiator sind und uns unsere Leistung auch vergüten lassen, haben wir hierzu keine besondere Öffentlichkeitsarbeit betrieben.

Warum wird nicht in Italien deponiert?

Die Abfälle, die wir annehmen, stammen aus Norditalien.In dieser Region gibt es keine umfassende Bauleitplanung wie in Deutschland. Die Landschaft ist so zersiedelt und intensiv genutzt, dass Deponien mit ausreichendem Abstand zur Wohnbebauung nicht zu realisieren sind. Dort, wo weniger Menschen leben, wie z.B. in den Alpen ist dann die Topografie der Landschaft für einen Deponiebau ungeeignet.

Werden derzeit italienische Siedlungsabfälle in der MBA Cröbern behandelt?

Nein. Die genehmigte Notifizierung für die Abfallschlüsselnummer 20 03 01 (gemischte Siedlungsabfälle) lief Ende Mai 2008 und für die Abfallschlüsselnummer 19 05 01 (nicht kompostierte Fraktion von Siedlungs- und ähnlichen Abfällen) Mitte Juni 2008 aus.

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